Ausbildung zum/zur Aktuar/in DAV

Ausbildung zum/zur Aktuar/in DAV

Voraussetzung für die Mitgliedschaft

Ausbildung zum/zur Aktuar/in DAV

Für die Aufnahme in die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. sind Prüfungen im Grund- und Spezialwissen der verschiedenen aktuarwissenschaftlichen Disziplinen erforderlich. Diese Prüfungen werden von der DAV angeboten.

Zur Information über die DAV und die Ausbildung veranstaltet die DAV halbjährlich einen kostenlosen Informationstag. Für den Informationstag können Sie sich hier anmelden.

Die Deutsche Aktuarvereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen haben gemeinsam die Deutsche Aktuar-Akademie (DAA) gegründet, die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Aktuare anbietet.

Für die Ausbildung zum Aktuar werden neben den ein- bis dreitägigen Seminaren, die auf die Prüfungen vorbereiten, Lehrveranstaltungen angeboten, in denen der relevante Prüfungsstoff für das Grundwissen pro Fach ausführlich erarbeitet wird. Hierbei ist ausreichend Zeit für das Bearbeiten von Übungsaufgaben vorgesehen. Die Dozenten der Akademie stimmen sich eng mit den Prüfungskommissionen der DAV ab, so dass eine optimale Vorbereitung auf die jeweilige Prüfung gewährleistet ist. Die Akademie wendet sich mit ihrem Lehrangebot nicht nur an diejenigen, die eine Mitgliedschaft in der DAV anstreben, sondern auch an Interessenten, die ihr Wissen in dem jeweiligen Fachbereich vertiefen möchten.

Ausbildung zum Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS), dem Zweigverein der DAV, ist zum einen die Mitgliedschaft in der DAV, die gemäß der Prüfungsordnung der DAV erlangt werden kann.

Des weiteren ist die Teilnahme an Seminaren in Arbeits- und Steuerrecht, Pensionsversicherungsmathematik und Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung sowie das erfolgreiche Bestehen der Prüfungen in diesen vier Bereichen erforderlich. Die Seminare in Arbeits- und Steuerrecht werden von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) angeboten.

Die aktuelle Prüfungsordung 3.2 ist seit dem 01. Mai 2009 in Kraft. Die Regelungen zur Berufspraxis finden sich in der Berufspraxisordnung.

Zu der IVS-Ausbildung ist eine explizite Einschreibung zwingend vorgeschrieben. Dem Antrag ist als Nachweis mindestens eine Bescheinigung über die Berufspraxis beizufügen. Der Nachweis über den Besuch des jeweiligen Vorbereitungsseminars kann bis einen Tag vor der jeweiligen Prüfung nachgereicht werden.

Eine Sonderregelung in Bezug auf das neue Fach "Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung" gilt für alle Personen, die Mitglied oder Prüfling der DAV bereits vor dem 01.01.2008 waren. Dieses neue Fach muss nicht absolviert werden, wenn die Ausbildung speziell im Bereich des IVS vor dem 01.01.2008 begonnen wurde. Als Kriterien, um den Beginn der Ausbildung sicher feststellen zu können, wurden vom Vorstand des IVS die folgenden beschlossen, von denen mindestens eines vor dem 01.01.2008 erfüllt worden sein muss:
- explizite Erwähnung im Anschreiben des Prüflings bei der Erstanmeldung, dass er/sie auch die Ausbildung im Bereich des IVS anstrebt
- Teilnahme an einem Seminar der aba in Arbeitsrecht oder Steuerrecht
- Teilnahme an dem Seminar Spezialwissen - Mathematik der Pensionsversicherung der Deutschen Aktuar-Akademie
- Teilnahme an den Prüfungen in Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Spezialwissen - Mathematik der Pensionsversicherung
- Einstieg in die Berufstätigkeit bei einem Unternehmen der betrieblichen Altersversorgung vor dem 01.01.2008.